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   BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22   

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BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22 (https://dejure.org/2023,12022)
BAG, Entscheidung vom 31.05.2023 - 5 AZR 305/22 (https://dejure.org/2023,12022)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 5 AZR 305/22 (https://dejure.org/2023,12022)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 20 Abs. 1 MuSchG, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 2 ZPO, § 18 Satz 1 MuSchG, § 11 MuSchG, § 18 Satz 2 MuSchG, § 21 MuSchG, § 21 Abs. 1 MuSchG, § 21 Abs. 2 MuSchG, § 18 MuSchG, § 18 ff. MuSchG, § 319 Abs. 1 ZPO, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 20 Abs. 1 Satz 1 MuSchG, § 20 Abs. 1 Satz 2 MuSchG

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von Gesetzen; Zielsetzung des Mutterschutzlohns; Verlängerung des Referenzzeitraums des § 18 Satz 2 MuSchG bei variabler Vergütung mit saisonalen Schwankungen; Verlängerung des Referenzzeitraums zur Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld

  • rewis.io

    Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

  • Betriebs-Berater

    Mutterschutzlohn - Zuschuss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MuSchG § 18 ; MuSchG § 20
    Mutterschutzlohn; Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

  • rechtsportal.de

    MuSchG § 18 ; MuSchG § 20
    Mutterschutzlohn; Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

  • datenbank.nwb.de

    Mutterschutzlohn - Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mutterschutzlohn - bei tariflichen Jahresarbeitszeitmodellen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3379
  • MDR 2023, 1537
  • NZA 2023, 1324
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • ArbG Köln, 08.09.2021 - 18 Ca 3348/20

    Höhe Mutterschutzlohn bei starken Schwankungen des monatlichen Arbeitsentgelts

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
    des Urteils des Arbeitsgerichts Köln vom 8. September 2021 - 18 Ca 3348/20 - wird zurückgewiesen.

    I.b. Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 8. September 2021 - 18 Ca 3348/20 - teilweise abgeändert und hinsichtlich seiner Ziffer 3.

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 74, BVerfGE 149, 126; BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 579/18 - Rn. 14, BAGE 169, 126; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20, BAGE 157, 356) .

    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 73 mwN, aaO ).

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
    Eine Zwischenfeststellungsklage erfordert daher, dass die Frage nach dem Bestehen des Rechtsverhältnisses notwendig auch bei der Entscheidung über den Hauptantrag beantwortet werden muss, aber darüber hinaus auch für andere denkbare Folgestreitigkeiten Bedeutung haben kann (BAG 6. Juli 2011 - 4 AZR 424/09 - Rn. 25, BAGE 138, 287) .
  • LAG Köln, 08.04.2022 - 10 Sa 670/21

    Verfassungskonforme Auslegung von Gesetzen; Erweiterte Wortauslegung und

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 8. April 2022 - 10 Sa 670/21 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung und Berichtigung hinsichtlich seiner Ziffer I. wie folgt neu gefasst:.
  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
    Ein Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht allerdings nur, wenn allein das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot dazu führt, dass die Betroffene mit der Arbeit aussetzt (vgl. zu § 11 MuSchG aF BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01 - zu I 1 und I 4 der Gründe) .
  • BAG, 11.12.2019 - 5 AZR 579/18

    Vergütung von Pausenzeiten im Atommülllager unter Tage

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 74, BVerfGE 149, 126; BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 579/18 - Rn. 14, BAGE 169, 126; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20, BAGE 157, 356) .
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
    a) Für die Auslegung von Gesetzen ist der in der Norm zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers maßgebend, wie er sich aus dem Wortlaut der Vorschrift und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den sie hineingestellt ist (vgl. BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66, BVerfGE 133, 168) .
  • BAG, 25.02.2004 - 5 AZR 160/03

    Zuschuss zum Mutterschaftsgeld - unbezahlter Sonderurlaub

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
    Die Beschäftigungsverbote sollen zu keiner Verdienstminderung führen, damit jeder finanzielle Anreiz für die Arbeitnehmerin entfällt, die Arbeit zu ihrem und des Kindes Nachteil fortzusetzen (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b cc (3) der Gründe, BAGE 96, 34; vgl. 25. Februar 2004 - 5 AZR 160/03 - zu II 2 c der Gründe mwN, BAGE 109, 362; ebenso BeckOK ArbR/Dahm Stand 1. März 2023 MuSchG § 18 Rn. 1; Volk in Brose/Weth/Volk 9. Aufl. MuSchG § 18 Rn. 2; ErfK/Schlachter 23. Aufl. MuSchG § 18 Rn. 1; HWK/C. W. Hergenröder 10. Aufl. § 18 MuSchG Rn. 1) .
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (vgl. BVerfG 6. Juni 2018 - 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 - Rn. 74, BVerfGE 149, 126; BAG 11. Dezember 2019 - 5 AZR 579/18 - Rn. 14, BAGE 169, 126; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20, BAGE 157, 356) .
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 240/99

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 305/22
    Die Beschäftigungsverbote sollen zu keiner Verdienstminderung führen, damit jeder finanzielle Anreiz für die Arbeitnehmerin entfällt, die Arbeit zu ihrem und des Kindes Nachteil fortzusetzen (BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99 - zu A II 1 b cc (3) der Gründe, BAGE 96, 34; vgl. 25. Februar 2004 - 5 AZR 160/03 - zu II 2 c der Gründe mwN, BAGE 109, 362; ebenso BeckOK ArbR/Dahm Stand 1. März 2023 MuSchG § 18 Rn. 1; Volk in Brose/Weth/Volk 9. Aufl. MuSchG § 18 Rn. 2; ErfK/Schlachter 23. Aufl. MuSchG § 18 Rn. 1; HWK/C. W. Hergenröder 10. Aufl. § 18 MuSchG Rn. 1) .
  • BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche

    Unter Umständen wird erst im Zusammenhang mit Sinn und Zweck des Gesetzes oder anderen Auslegungsgesichtspunkten die im Wortlaut ausgedrückte, vom Gesetzgeber verfolgte Regelungskonzeption deutlich (BAG 31. Mai 2023 - 5 AZR 305/22 - Rn. 27 mwN) .
  • LAG Sachsen, 15.01.2024 - 1 Ta 86/22

    Festsetzung eines Mehrwerts für einen Vergleich im Verfahren zur Wertfestsetzung

    Beim Mutterschutzlohn handelt es sich um einen Entgeltfortzahlungstatbestand, der den Zweck hat, einen möglichst gleichbleibenden Verdienst der Frau sicherzustellen (BAG, Urteil vom 31.5.2023, Az. 5 AZR 305/22, juris, Rn. 29, 30).

    Der vom Arbeitgeber zu zahlende Zuschuss zum Mutterschaftsgeld stellt ebenfalls eine Entgeltfortzahlung dar, die den Zweck hat, gleichbleibendes Einkommen der Frau sicherzustellen (BAG, Urteil vom 31.5.2023, a.a.O).

  • LAG Niedersachsen, 16.10.2023 - 15 Sa 225/23

    Ausschluss des Anspruchs auf Zahlung eines Zuschusses aus § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein; vgl. BAG, 31.05.2023, 5 AZR 305/22 , juris, Rn. 27 m.w.N.
  • LAG Niedersachsen, 16.10.2023 - 15 Sa 223/23

    Ausschluss des Anspruchs auf Zahlung eines Zuschusses aus § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein; vgl. BAG, 31.05.2023, 5 AZR 305/22 , juris, Rn. 27 m.w.N.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2024 - 3 Sa 103/23

    Entschädigungsanspruch wegen Nichteinladung zum Vorstellungsgespräch - Wahlamt

    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch-legitimierten Gesetzgebers ein (BAG v. 31.05.2023 - 5 AZR 305/22 - juris Rn 27).
  • LAG Niedersachsen, 16.10.2023 - 15 Sa 224/23

    Ausschluss des Anspruchs auf Zahlung eines Zuschusses aus § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Eine Interpretation, die sich über den klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers hinwegsetzt, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein; vgl. BAG, 31.05.2023, 5 AZR 305/22 , juris, Rn. 27 m.w.N.
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